Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsb
edingungen
Wir bitten Sie, diese Geschäftsbedingungen zu lesen, um sich über Ihre Rechte und Pflichten sowie etwaige Einschränkungen und Ausschlüsse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten der Watez GmbH zu informieren.
§ 1 Verwender1 User
Als Verwender dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt:
Identität des Verkäufers
Watez GmbH
Zur Werther Brücke 4
42275 Wuppertal
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Raphael Katana
Kontakt:
info@watez.eu
§ 2 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Watez GmbH und ihren Kunden(„Käufer“). Sie gelten ausschließlich für Käufer, die Unternehmer im Sinne von§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliche Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB sind.
1. Ausschließliche Geltung der AVB Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ausschließlich maßgebend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmung ist auch erforderlich, wenn der Käufer bei der Bestellung auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Anwendungsbereich Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen („Ware“). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware von uns selbst hergestellt oder bei Dritten beschafft wird (§§ 433, 650 BGB). Die AVB gelten, soweit nicht anders vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Version oder in der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme auf diese Bedingungen bedarf. Wir empfehlen, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen bei jeder Auftragsbestätigung beizufügen.
3. Individuelle Vereinbarungen Im Falle von individuellen Vereinbarungen, die mit dem Käufer getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben diese Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Inhalt solcher Vereinbarungen richtet sich, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, nach dem schriftlichen Vertrag oder unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Rechtserhebliche Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Käufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen Rücktritt oder Minderung) müssen in schriftlicher Form, das heißt in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax), abgegeben werden. Weitere gesetzliche Formvorschriften sowie Nachweispflichten (insbesondere im Zweifelsfall bezüglich der Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
5. Gesetzliche Vorschriften Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn keine explizite Klarstellung erfolgt, soweit sie nicht durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unverbindlichkeit der Angebote Die auf unserer Website oder in anderen Kommunikationsformen bereitgestellten Angebote der Watez GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche in diesem Zusammenhang überlassenen Unterlagen unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden.
2. Vertragsangebot Die Bestellung von Waren durch den Kunden stellt ein unverbindliches Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts Abweichendes ergibt, behalten wir uns das Recht vor, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
3. Vertragsschluss Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt entweder schriftlich, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung, oder durch die Auslieferung der Ware an den Kunden. Falls wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist annehmen, sind uns übermittelte Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise und Anpassungen Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Falls keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns das Recht vor, angemessene Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vorzunehmen, sofern die Lieferung drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgt.
2. Transportkosten Bei einem Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager sowie die Kosten einer eventuell gewünschten Transportversicherung. Falls wir nicht die konkret entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir stattdessen eine Transportkostenpauschale in Höhe von … Euro (exklusive Transportversicherung). Darüber hinausgehende Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
3. Zahlungsmethoden Der Kaufpreis ist ausschließlich auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
4. Fälligkeit und Vorkasse Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen. Wir behalten uns vor, Lieferungen – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
5. Verzug und Verzugszinsen: Der Käufer gerät in Zahlungsverzug, wenn die genannte Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der ausstehende Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
5. Gefährdung der Zahlungsfähigkeit: Sollte nach Vertragsschluss ersichtlich werden, dass unsere Zahlungsforderung aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Insolvenzverfahren), sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern und nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Bei individuell gefertigten Produkten (Einzelanfertigungen) können wir unmittelbar vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Der Käufer kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung geltend machen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Davon unberührt bleiben die Rechte des Käufers im Falle von Mängeln gemäß § 8 Abs. 6 Satz 2 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
§ 6 Lieferfristen und Lieferverzug
1. Lieferzeiten Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung mitgeteilt.
2. Lieferverzögerungen Sollte eine Lieferung aus Gründen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, nicht fristgerecht erfolgen, informieren wir den Käufer unverzüglich und teilen eine neue voraussichtliche Lieferfrist mit. Falls die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht erbracht werden kann, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise bei Lieferverzögerungen unserer Zulieferer, Störungen in der Lieferkette (z. B. höhere Gewalt) oder in anderen Fällen vor, in denen wir zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3. Verzugsregelung Ein Lieferverzug unsererseits tritt nur ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Käufer uns zuvor eine Mahnung zugesandt hat. Bei Lieferverzug kann der Käufer eine pauschale Entschädigung verlangen. Diese beträgt 0,5 % des Nettowerts der verspäteten Ware pro vollendeter Kalenderwoche, jedoch maximal 5 % des Lieferwerts. Es bleibt uns vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Käufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Gesetzliche Rechte Die gesetzlichen Rechte des Käufers gemäß § 10 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere bei Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Lieferung), bleiben unberührt.
§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Annahmeverzug
1. Lieferbedingungen Die Lieferung erfolgt ab Lager, das auch als Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung gilt. Wünscht der Käufer den Versand der Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf), trägt er die Versandkosten. Falls keine spezifischen Vereinbarungen getroffen wurden, behalten wir uns das Recht vor, die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) selbst zu bestimmen.
2. Gefahrübergang Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Bei einem Versendungskauf erfolgt dieser Gefahrübergang bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer. Falls eine Abnahme der Ware vereinbart wurde, ist diese Abnahme für den Gefahrübergang maßgeblich. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, gilt die Ware als übergeben.
3. Annahmeverzug und Entschädigung Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, haben wir Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). In diesem Fall berechnen wir dem Käufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von … Euro pro Kalendertag, beginnend mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw. mit Mitteilung der Versandbereitschaft. Weitergehende gesetzliche Ansprüche sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben vorbehalten.
4. Schadensnachweis Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Die Pauschale wird jedoch auf weitergehende Geldansprüche angerechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Verfügungsbeschränkungen Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z. B. durch Pfändung) oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. Falls der Dritte die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
3. Vertragswidriges Verhalten Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Die Geltendmachung dieses Herausgabeanspruchs bedeutet nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich. Vor der Geltendmachung unserer Rechte setzen wir dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung, sofern eine solche Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist.
4. Weiterveräußerung und Verarbeitung Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Verarbeitung und Vermischung
Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrag. Entsteht durch diese Vorgänge ein neues Produkt, erwerben wir das Eigentum daran im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien.
b) Forderungsabtretung
Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder der aus ihr hergestellten Produkte an uns ab, und zwar in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer). Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
c) Einziehungsermächtigung
Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Andernfalls können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Informationen und Unterlagen übermittelt und die Schuldner über die Abtretung informiert. Zudem können wir die Weiterveräußerungsbefugnis des Käufers widerrufen.
d) Release of Collateral
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
5. Pflegepflichten Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist er verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese rechtzeitig und auf eigene Kosten durchzuführen.
§ 9 Mängelansprüche des Käufers
1. Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte aus gesondert abgegebenen Garantien bleiben unberührt.
2. Die Beschaffenheitsvereinbarung, die wir mit dem Käufer getroffen haben, bildet regelmäßig die Grundlage der Mängelhaftung. Dies umfasst alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Vertragsgegenstand sind oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden. Liegt keine Vereinbarung vor, bestimmt sich das Vorliegen eines Mangels nach § 434 Abs. 3 BGB.
3. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten übernehmen wir die Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Inhalte nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt (§ 442 BGB).
5. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachkommt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von … Arbeitstagen ab Lieferung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6. Liegt ein Mangel vor, haben wir das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung. Eine Nacherfüllung kann von der Zahlung des fälligen Kaufpreises abhängig gemacht werden, wobei der Käufer einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten kann.
7. Der Käufer muss uns die beanstandete Ware zur Prüfung übergeben. Im Fall der Nachlieferung ist die mangelhafte Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Nacherfüllung nicht den Ein- oder Ausbau mangelhafter Ware oder den Einbau mangelfreier Ware.
9. Die Kosten der Nacherfüllung (Transport-, Arbeits- und Materialkosten) werden bei Vorliegen eines Mangels von uns getragen. Entstehen uns Kosten aufgrund unberechtigter Mangelrügen, kann der Käufer zum Ersatz verpflichtet werden.
10. Der Käufer darf in dringenden Fällen den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen. Hierüber ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
11. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.
12. Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445a Abs. 1 BGB bestehen nur bei Verbrauchsgüterkäufen oder Verbraucherverträgen über digitale Produkte.
13. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der §§ 9 und 10.
§ 10 Verjährung
1. Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Bei Bauwerken oder Baustoffen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für Schadensersatzansprüche, die auf einem Mangel beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß § 10 Abs. 1 und 2a sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Sonstige Haftung
1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend anders bestimmt.
2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir nur:
a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Dritte sowie bei Pflichtverletzungen von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Die Haftungsbe-schränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Käufers wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, ist nur bei einem Verschulden unsererseits möglich.
5. Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
3. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.



